07 June 2026, 18:18

Neuer "Gebäudetyp E" soll Baukosten senken und Wohnungsmarkt entlasten

Normenkontrollrat fordert Begrenzung von DIN-Standards im Wohnungsbau

Neuer "Gebäudetyp E" soll Baukosten senken und Wohnungsmarkt entlasten

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat weitreichende Änderungen vorgeschlagen, um Baustandards zu vereinfachen. Damit sollen die steigenden Baukosten gesenkt und der Druck auf dem Wohnungsmarkt verringert werden. Bundesministerien haben bereits zentrale Pläne für einen neuen „Gebäudetyp E“-Vertrag skizziert; ein Gesetzesentwurf wird in Kürze erwartet.

Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) stellten kürzlich die Kernelemente des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ vor. Das Gesetz soll ein flexibles System einführen, das Bauherren die Wahl zwischen Grund-, Mittel- und Premium-Baustandards ermöglicht. NKR-Präsident Lutz Goebel betonte, dass nur unverzichtbare Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen verbindlich bleiben sollten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der NKR empfiehlt zudem, die relevanten DIN-Normen abzustufen und einen „Grundausführungsstandard“ als Regeloption festzulegen. Dadurch würde die Zahl der derzeit für Wohnprojekte vorgeschriebenen strengen technischen Verfahren reduziert. Durch den Verzicht auf DIN-zertifizierte Prozesse erhofft sich der Rat Kostensenkungen, ohne kritische Schutzstandards zu gefährden.

In den kommenden Monaten plant das Justizministerium, einen Entwurf für das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ vorzulegen. Der NKR wird fachliche Beratung leisten, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln Bezahlbarkeit und notwendige Qualitätskontrollen in Einklang bringen.

Die vorgeschlagenen Reformen würden Baufirmen mehr Spielraum bei der Erfüllung von Baustandards geben. Bei einer Zustimmung könnten die Änderungen die Baukosten senken und den Wohnungsbau beschleunigen. Als nächster Schritt wird die Regierung den Gesetzesentwurf zur öffentlichen und brancheninternen Prüfung vorlegen.

Quelle