Neue Steuerregelung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Margret auch SchlauchinNeue Steuerregelung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung für elektrische Dienstwagen in Kraft. Unternehmen, die förderfähige Fahrzeuge erwerben, können künftig einen Großteil der Kosten bereits im ersten Jahr abschreiben. Die Änderung soll Investitionen in umweltfreundlichere Transportmittel anregen.
Ab dem 1. Juli 2025 können Firmen, die Elektroautos für geschäftliche Zwecke kaufen, 75 Prozent des Kaufpreises im ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungsätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %. Dieses beschleunigte Verfahren gilt jedoch nur für direkte Käufe, nicht für herkömmliche Leasingverträge.
Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen ebenfalls profitieren. Bei dieser Variante werden sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung abgedeckt, wobei die Zahlungen über die Leasingdauer verteilt werden. Nach der letzten Rate geht das Fahrzeug in den Besitz des Leasingnehmers über oder kann verkauft werden. Da solche Verträge bilanztechnisch wie ein Kauf behandelt werden, müssen sie in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesen werden.
Bisher liegen keine offiziellen Zahlen vor, wie viele Unternehmen ähnliche Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge bis Ende 2024 genutzt haben. Die neue Regelung soll jedoch klarere finanzielle Anreize für Unternehmen bieten, die auf elektrische Fuhrparks umsteigen.
Die aktualisierte Abschreibungsmethode ermöglicht erhebliche Steuerersparnisse im ersten Jahr für förderfähige elektrische Dienstwagen. Auch Unternehmen mit Vollamortisations-Leasing können davon profitieren, sofern die Verträge die neuen Kriterien erfüllen. Die Regelung tritt Mitte 2025 in Kraft und gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die nach diesem Zeitpunkt angeschafft werden.






