Neue Satzung reformiert Führungsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehr
Maximilian SchönlandNeue Satzung reformiert Führungsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehr
Eine neue Satzung verändert die Arbeitsweise der Freiwilligen Feuerwehr in unserer Kommune. Der Rat der Gemeindeverwaltung hat die Aktualisierung am 29. September 2025 beschlossen. Sie führt klarere Zuständigkeiten für die örtlichen Feuerwehrstationen ein und stärkt die Führungsstrukturen innerhalb des Dienstes.
Die überarbeitete Satzung unterteilt die Feuerwehrstationen in drei Kategorien. Berenbostel und Garbsen gelten nun als "Schwerpunktfeuerwachen", während Horst und Osterwald als "Unterstützungsfeuerwachen" fungieren. Alle übrigen Stationen werden als "Grundausstattungsfeuerwachen" eingestuft.
Nach den neuen Regelungen können örtliche Wehrführer Führungskräfte aus wichtigen Gründen abberufen. Dazu zählen vorsätzliches Fehlverhalten, Schäden für den Ruf der Feuerwehr, die Schwächung des Teamzusammenhalts oder die mangelhafte Erfüllung der Dienstpflichten. Zudem dürfen "Schwerpunktfeuerwachen" über eine erweiterte Führungsebene verfügen: Die Wehrführer dieser Stationen können bis zu zwei Stellvertreter ernennen, um den Einsatzbetrieb zu unterstützen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz und Verantwortlichkeit innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Die Wehrführer erhalten damit mehr Befugnisse, um Personal zu führen und Aufgaben zu delegieren. Die genauen Unterzeichner der Verordnung sind ausschließlich über die offiziellen Gemeindeakten einsehbar.