23 March 2026, 20:33

Neue Hilfsmittel-Regeln seit März 2023: Was Apotheken jetzt beachten müssen

Ein Apotheken-Schild mit der Aufschrift 'The Generics Pharmacy' vor einem Gebäude mit umgebenen Infrastruktur und Fahrzeugen unter einem klaren Himmel.

Neue Hilfsmittel-Regeln seit März 2023: Was Apotheken jetzt beachten müssen

Neue Regeln für Hilfsmittel-Versorgungsverträge seit 1. März 2023 in Kraft

Seit dem 1. März 2023 gelten neue Vorschriften für die Abrechnung von medizinischen Hilfsmitteln, die Auswirkungen auf die Vorqualifizierungsanforderungen (PQ) in Apotheken haben. Die Änderungen, eingeführt von den Krankenkassen Knappschaft und LKK, verlangen von den Apotheken eine Trennung zwischen "apothekenüblichen" und "nicht-apothekenüblichen" Hilfsmitteln für Abrechnungszwecke. Unterdessen hat die Stelle für Vorqualifizierung (AfPQ) die Neuerungen erläutert – und wirbt gleichzeitig für eigene Dienstleistungen, um den Prozess zu erleichtern.

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Strengere Anforderungen an nicht-apothekenübliche Hilfsmittel Laut den aktualisierten Bestimmungen benötigen apothekenübliche Hilfsmittel, die in Anlage 1A aufgeführt sind, künftig weder eine PQ noch eine aktive Registrierung. Bei nicht-apothekenüblichen Produkten – erfasst in den Anlagen 1B bis 1L – bleiben beide Voraussetzungen jedoch verpflichtend. Die AfPQ betonte, dass die Vorqualifizierung für viele Artikel weiterhin zwingend sei, darunter Absauggeräte, Badehilfen, Verbandsmaterialien und Therapieknetmasse (Kategorie 32A).

Warnung vor finanziellen Risiken – und Werbung für Serviceleistungen In einer E-Mail an Apotheken warnte die AfPQ vor möglichen finanziellen Sanktionen: Wer Hilfsmittel ohne gültige PQ abrechne, riskiere Rückforderungen oder den Verlust von Versorgungsverträgen. Gleichzeitig bewirbt die Behörde ihre Unterstützungsangebote und verspricht eine "schnelle, kostengünstige und unkomplizierte" PQ-Hilfe.

Kritik aus der Praxis: Zu viel Bürokratie, zu wenig Klarheit Nicht alle Apotheken begrüßen die Neuerungen. Ein Inhaber aus Niedersachsen kritisierte die "aggressive Vermarktung" der AfPQ und verwies auf frühere Schwierigkeiten bei der Beschaffung der PQ. Die Frustration zeigt: Viele Apotheken kämpfen weiterhin mit der Umstellung auf das neue System.

Bisher haben nur Knappschaft und LKK die Regelungen bestätigt. Ob andere Krankenkassen ähnliche Maßnahmen einführen, bleibt unklar.

Fazit: Höhere Compliance-Pflichten, aber weiterhin Unsicherheit Die März-Regelungen zwingen Apotheken, vor der Abrechnung genau zu prüfen, welche Hilfsmittel eine PQ erfordern. Bei Verstößen drohen finanzielle Einbußen oder Vertragskündigungen. Während die AfPQ ihre Dienstleistungen bewirbt, stehen einige Apotheker den zusätzlichen Hürden skeptisch gegenüber.

Quelle