Neue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Janos PieperNeue Friedhofsatzung: Höhere Gebühren, mehr Bestattungsoptionen und ein Bereich für "Engelskinder"
Am 29. April 2026 steht in der Stadtverordnetenversammlung eine neue Friedhofsatzung zur Abstimmung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Gebühren anzupassen und eine nachhaltigere Finanzierung der Bestattungsdienste einzuführen. Laut Behörden spiegeln die Aktualisierungen die Inflation wider und sollen für mehr Transparenz sorgen.
Die überarbeitete Satzung sieht vor, die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent anzuheben. Auch die Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden so angepasst, dass sie die tatsächlichen Kosten vollständig decken. Trotz dieser Erhöhungen wird die Stadt weiterhin einen Teil der Grabstellengebühren subventionieren.
Einige Gebühren werden aufgrund aktualisierter Berechnungsmethoden sinken. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, und individuelle Grabsteine werden zugelassen. Zudem entsteht ein neuer Bestattungsbereich für "Engelskinder" – Säuglinge, die vor oder kurz nach der Geburt verstarben –, der ohne zusätzliche Kosten genutzt werden kann.
Durch die Anpassungen rechnet die Verwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Die Verantwortlichen betonen, dass die Änderungen notwendige Gebührenerhöhungen mit erweiterten Möglichkeiten für Angehörige in Einklang bringen.
Falls die überarbeitete Satzung verabschiedet wird, führt sie sowohl zu höheren Gebühren als auch zu neuen Bestattungsoptionen. Die Stadt erwartet dadurch ein gerechteres und nachhaltigeres System für die Unterhaltung ihrer Friedhöfe. Die Abstimmung am 29. April 2026 wird entscheiden, ob die Änderungen in Kraft treten.






