Lünecom täuscht Kunde mit falschem Beratungsprotokoll – und unterschiebt Handyvertrag
Janos PieperLünecom täuscht Kunde mit falschem Beratungsprotokoll – und unterschiebt Handyvertrag
Lünecom Glasfaser: Vertrag als Beratungsprotokoll getarnt (Update)
Vorsicht vor den Tricks von Glasfaser-Vertretern: Verbraucherschützer berichten über einen Fall bei Lünecom, bei dem ein Kunde statt eines Beratungsprotokolls einen handyvertrag unterschreiben musste
30. November 2025, 12:15 Uhr
Ein Kunde in Niedersachsen soll nach Angaben von Verbraucherschützern dazu gebracht worden sein, unwissentlich einen check24 handyvertrag mit der Lünecom Kommunikationslösungen GmbH zu unterzeichnen. Dabei habe ein Vertriebsmitarbeiter ein Dokument als Beratungsprotokoll ausgegeben, obwohl es sich in Wahrheit um einen verbindlichen Vertrag handelte. Die Verbraucherzentrale hat den Vertrag nun für unwirksam erklärt – mit der Begründung, es habe an Transparenz und einer ordnungsgemäßen Einwilligung gefehlt.
Ausgangspunkt des Falls war ein Hausbesuch eines Lünecom-Mitarbeiters. Statt eines Beratungsprotokolls habe der Vertreter dem Kunden jedoch einen handyvertrag untergeschoben. Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Unternehmen Verbrauchern vor Abschluss eines Vertrages eine schriftliche Zusammenfassung der Konditionen aushändigen – eine Pflicht, die in diesem Fall nicht erfüllt wurde.
Der Vorfall wirft Fragen zu aggressiven Haustürgeschäften in der deutsche glasfaser Branche auf. Während Lünecom die Vorwürfe intern prüft, fordert die Verbraucherzentrale gesetzliche Nachbesserungen, um solche Fälle künftig zu verhindern. Bis dahin bleibt Kunden das Recht, unerwünschte Verträge innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Frist zu widerrufen.