Kreistag Spree-Neiße bestätigt umstrittenes Landrats-Wahlergebnis trotz AfD-Widerspruchs
Janos PieperKreistag Spree-Neiße bestätigt umstrittenes Landrats-Wahlergebnis trotz AfD-Widerspruchs
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Wahl zum Landrat vom 22. März bestätigt. Die Entscheidung fiel, nachdem die rechtspopulistische AfD die Stichwahl angefochten hatte.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße legte Widerspruch ein und verwies auf auffällige Unterschiede im Wahlverhalten: Während Beyer 45,9 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt, lag er bei den Urnenwahlen mit 54,1 Prozent vorn. Heusler hingegen kam auf 70,6 Prozent der Briefwählerstimmen, aber nur 45,9 Prozent an den Wahllokalen. Zudem stellte die Partei infrage, warum viele Wähler, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählten.
Der Wahlleiter wies die Vorwürfe als unbegründete Vermutungen zurück. Die Behörden erklärten, die AfD habe keine konkreten Beweise für Rechtsverstöße vorgelegt. Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte daraufhin gegen den Widerspruch und ließ das Wahlergebnis damit bestehen.
Die AfD kann den Fall nun vor dem Verwaltungsgericht Cottbus anfechten. Für eine erfolgreiche Klage müsste sie jedoch schwerwiegende Beweise vorlegen, die das Ergebnis kippen könnten.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Sieg gültig. Die rechtlichen Möglichkeiten der AfD sind begrenzt, sofern sie keine stichhaltigeren Belege vorbringt. Der Fall zeigt, wie stark Brief- und Urnenwahl-Diskrepanzen bei Kommunalwahlen unter die Lupe genommen werden.






