26 June 2026, 12:15

Historische Einigung: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab 2027

Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform

Historische Einigung: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab 2027

Bund und Länder haben sich auf ein Entlastungspaket geeinigt, um die finanzielle Belastung der Kommunen zu verringern. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund Länder und Gemeinden für Kosten entschädigt, die durch bundesweite Gesetze entstehen. Damit wird eine langjährige Kontroverse um unfinanzierte Aufgaben und Mindereinnahmen der Kommunen beigelegt.

Die neuen Regelungen treten am 1. September in Kraft. Demnach übernimmt der Bund 80 Prozent der Umsetzungskosten für Länder und Kommunen, sobald die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen. Dies gilt für Bundesgesetze, die lokale Haushalte belasten.

Das Abkommen folgt dem Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“. Im Fokus stehen drei Bundesgesetze, die die kommunalen Haushalte besonders stark belasten: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. In den vergangenen zehn Jahren sind die Kosten für die Kommunen durch solche Regelungen stark angestiegen.

Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder könnten die Änderungen den Kommunen bereits im ersten Jahr rund 3 Milliarden Euro ersparen. Die Entlastung der Haushalte soll ab 2027 greifen, wobei die Gesamtersparnis im Milliardenbereich liegen dürfte.

Die Einigung beendet den Streit zwischen Bund und Kommunen über ungedeckte Kosten. Zudem erhalten die Gemeinden das Recht, finanzielle Belastungen durch Bundesentscheidungen anzufechten. Die Reformen sollen künftige Einnahmeausfälle und unerwartete Ausgaben der Kommunen verhindern.

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