Gericht verbietet Zaun gegen Jagd auf niedersächsischem Grundstück
Maximilian SchönlandGericht verbietet Zaun gegen Jagd auf niedersächsischem Grundstück
Ein Grundstückseigentümer im südlichen Niedersachsen hat seinen juristischen Kampf gegen die Jagd auf seinem Gelände verloren. Das Gericht entschied, dass er Jägern den Zutritt gewähren und einen von ihm errichteten Zaun entfernen muss. Seine Bemühungen, das Land zur jagdfreien Zone zu erklären, wurden sowohl auf Bezirksebene als auch vor Gericht abgewiesen.
Im Mittelpunkt des Streits stand ein zehn Hektar großes Grundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Trotz seines geschützten Status liegt das Gelände zudem in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Der Eigentümer, selbst Mitglied im örtlichen Jagdverein, hatte an Versammlungen teilgenommen und sogar an einer Drückjagd mitgewirkt.
Er beantragte, sein Grundstück als "Friedenszone" ohne Jagd ausweisen zu lassen. Als dies abgelehnt wurde, errichtete er einen 1.000 Meter langen Zaun, um den Zugang zu blockieren. Das Gericht erklärte den Zaun für rechtswidrig, da er die Bewegungsfreiheit größerer Tiere einschränke und das offene Landschaftsbild störe.
Der Mann berief sich zudem auf ethische Bedenken gegen die Jagd. Das Gericht wies seine Argumente jedoch als nicht überzeugend zurück. Bisher gibt es in Deutschland keine Urteile zu Privatpersonen, die ihr Land zur jagdfreien Zone erklären – es fehlt somit an einer rechtlichen Präzedenz für seinen Fall.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Grundstückskäufer den Zaun nun abbauen und die Jagd auf seinem Gelände dulden muss. Das Urteil bestätigt die bestehenden Vorschriften für gemeinschaftliche Jagdbezirke. Weitere Berufungen oder rechtliche Schritte wurden bisher nicht angekündigt.






