30 May 2026, 10:19

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieversorger EWP

Streit um Mitbestimmung zwischen Edis und kommunalen Versorgern

Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieversorger EWP

Streit um Kontrolle der Energie und Wasser Potsdam GmbH: Regionalgericht Potsdam stärkt Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam

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In einem Rechtsstreit um die Kontrolle der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat das Landgericht Potsdam den Mehrheitsgesellschafter Stadtwerke Potsdam gestärkt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Mitbestimmungsrechte – der Minderheitsgesellschafter Edis hatte Klagen gegen Entscheidungen zur Wärmewende des Unternehmens eingereicht.

Laut einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts stehen die Erfolgsaussichten der Klage von Edis schlecht, eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst im Oktober erwartet.

Der Konflikt entzündete sich, als Edis, das eine Minderheitsbeteiligung hält, mehr Einfluss für den Aufsichtsrat bei strategischen Entscheidungen der EWP forderte. Das Unternehmen plant Investitionen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, um seine Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Ein Teil davon ist ein 375-Millionen-Euro-Kredit für die nachhaltige Modernisierung der Fernwärme.

Edis argumentierte, die Satzung der EWP sehe bereits eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats vor, um Minderheitsinteressen zu schützen. Zudem kritisierte das Unternehmen, dass es bei zentralen Entscheidungen zur Wärmewende nicht konsultiert worden sei. Der vorsitzende Richter betonte jedoch, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen sich an Mehrheitsverhältnissen und Risikoverteilung orientieren müssten.

Das Gericht bestätigte die Position der Stadtwerke Potsdam als Mehrheitsgesellschafter und stellte klar, dass die Gesellschafterversammlung – und nicht der Aufsichtsrat – das primäre Entscheidungsgremium bleibe. Beide Seiten erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor im Oktober ein endgültiges Urteil fällt.

Die vorläufige Haltung des Gerichts schwächt zwar Edis’ Position, lässt aber noch Raum für weitere Argumentation. Im Fokus bleiben die Pläne der EWP für die 1,3-Milliarden-Euro-Investition in erneuerbare Energien sowie der 375-Millionen-Kredit für die Wärmewende. Eine abschließende Klärung der Aufsichtsratskompetenzen wird frühestens im Oktober erwartet.

Quelle