Gericht kippt Auflagen für NPD-Demo – Braunschweigs Kampf gegen Rechtsextremismus scheitert
Elsa JunckGericht kippt Auflagen für NPD-Demo – Braunschweigs Kampf gegen Rechtsextremismus scheitert
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine rechtsextreme Kundgebung der NPD-Partei aufgehoben. Die Stadt hatte Beschränkungen für Parolen, Kleidung und Symbole erlassen, die mit verbotenen NS-Organisationen in Verbindung stehen. Die Richter urteilten, dass diese Maßnahmen das Versammlungsrecht verletzten.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig kippte Teile der städtischen Auflagen vor der für Freitag geplanten Demonstration. Die Behörden hatten Parolen verboten, die verbotene NS-Parteien und -Vereinigungen verherrlichen. Zudem untersagten sie Kleidung mit teilweise verdeckten Abkürzungen verbotener NS-Organisationen.
Die Richter hielten diese Einschränkungen für unverhältnismäßig. Sie befanden, dass die Maßnahmen der Stadt einen unzulässigen Eingriff in das Versammlungsrecht darstellten. Das Gericht hob zudem Verbote für bestimmte Parolen und Symbole auf.
Die Braunschweiger Verwaltung legte umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Dieses lehnte den Eilantrag jedoch ab und bestätigte das ursprüngliche Urteil. Tobias Pollmann, Leiter der öffentlichen Ordnung in Braunschweig, bedauerte das Ergebnis. Er räumte ein, dass die Entscheidung zu respektieren sei, verwies aber auf die engen rechtlichen Spielräume bei der Regulierung solcher Veranstaltungen.
Pollmann betonte, dass das Urteil zeige, wie schwierig es sei, Versammlungen einzuschränken – selbst in sensiblen Fällen. Die Stadt hatte argumentiert, dass die verbotenen Gegenstände und Parolen die Gefahr der Volksverhetzung oder der Verherrlichung illegaler Gruppen bergen würden.
Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die NPD-Kundgebung mit weniger Auflagen stattfinden kann. Die Stadt muss sich nun an das Urteil halten, trotz Bedenken hinsichtlich möglicher Provokationen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall ein Präzedenzfall dafür ist, wie weit Kommunen bei der Einschränkung öffentlicher Demonstrationen gehen dürfen.






