Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Janos PieperGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten von Schedlich entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer Reihe von #MeToo-Vorwürfen, die schließlich zu Gelbhaars politischem Sturz führten.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB über mehrere #MeToo-Beschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Vorwürfe stammte von Klara Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Erklärung mit eigenen Stellungnahmen ein. Der Sender entschuldigte sich schließlich, nachdem sich viele der Anschuldigungen als haltlos erwiesen hatten.
Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück. Dennoch kostete ihn die Affäre die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025. Anfang 2025 verließ er das Parlament endgültig.
Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Fall und entschied, dass einige Aussagen Schedlichs wiederholt werden dürfen. Die Richter bezeichneten Teile des Streits als eine Frage widerstreitender Darstellungen rather als bewiesener Tatsachen.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Klara Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an ihren früheren Aussagen festzuhalten. Für Stefan Gelbhaar kommt die Entscheidung nach seinem Rückzug aus der Politik, der auf den Verlust seiner Wahlkandidatur folgte. Der Fall unterstreicht die nachhaltigen Folgen, die die #MeToo-Debatte für seine Karriere hatte.






