05 June 2026, 18:47

Falsche Bußgeldbriefe: Betrüger zocken Besitzer von Mini-Solaranlagen ab

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Falsche Bußgeldbriefe: Betrüger zocken Besitzer von Mini-Solaranlagen ab

Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab – Behörden warnen vor falschen Bußgeldforderungen

In ganz Deutschland kursieren derzeit betrügerische Briefe, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen – etwa Balkon-Solarmodulen – richten. Die gefälschten Schreiben geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern die Zahlung von Bußgeldern für angeblich nicht angemeldete Anlagen. Die Behörden haben nun öffentlich vor dem Betrug gewarnt und dringend davor abgeraten, auf die Forderungen einzugehen.

In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Ihnen wird ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro angedroht, das sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Zudem werden die Besitzer aufgefordert, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen – eine Pflicht, die tatsächlich existiert, hier aber von den Betrügern missbraucht wird.

Tatsächlich schreibt das deutsche Recht vor, dass Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Module innerhalb eines Monats nach der Installation anmelden müssen. Zudem sind sie verpflichtet, jährlich Zählerstände zu melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur bestätigte jedoch, dass es sich bei den Schreiben um Fälschungen handelt. Auffällig seien unter anderem falsche Absenderadressen und Kontaktdaten.

Die Behörde rät allen Empfängern solcher Briefe, die Zahlungsaufforderung ignorieren zu sollen. Stattdessen sollten sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Zwar können bei unterlassener Registrierung tatsächlich Bußgelder verhängt werden – die Betrüger nutzen diese Verpflichtung jedoch aus, um ahnungslose Besitzer zu täuschen und sie zur Zahlung erfundener Strafen zu bewegen.

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Die Bundesnetzagentur betont, dass über diese Schreiben keine echten Bußgelder verschickt werden. Empfänger verdächtiger Post sollten sich im Zweifel direkt bei der Behörde erkundigen. Durch Anzeigen bei der Polizei können die Verantwortlichen hinter der Betrugsmasche leichter ermittelt werden.

Quelle