26 March 2026, 12:22

Ehegattensplitting spart Tausende – wer wirklich profitiert

Balkendiagramm, das die Einkommensverteilung nach Übertragungen und Bundessteuern von 1979 bis 2007 auf einem blauen Hintergrund zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Ehegattensplitting spart Tausende – wer wirklich profitiert

Verheiratete Paare in Deutschland können ihre Steuerlast deutlich senken, indem sie eine gemeinsame Steuererklärung nach dem Ehegattensplitting abgeben. Die Ersparnis steigt besonders dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Für manche summieren sich die Unterschiede auf mehrere tausend Euro pro Jahr.

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Das System funktioniert so, dass das gemeinsame Einkommen des Paares so behandelt wird, als würde jeder Partner die Hälfte davon verdienen. Die Steuer wird dann auf diesen hälftigen Betrag berechnet und verdoppelt. Da die Steuersätze in Deutschland mit steigendem Einkommen progressiv ansteigen, führt diese Methode oft zu einer geringeren Gesamtsteuerlast.

Ein Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 60.000 Euro könnte beispielsweise 345 Euro sparen, wenn ein Partner 40.000 Euro und der andere 20.000 Euro verdient. Verdient jedoch ein Partner 50.000 Euro und der andere nur 10.000 Euro, steigt die Ersparnis auf 2.114 Euro. Den größten Vorteil haben Paare, bei denen nur eine Person arbeitet: Ein Alleinverdiener mit 60.000 Euro könnte 2026 bis zu 5.799 Euro sparen.

Auch der steuerfreie Grundfreibetrag verdoppelt sich bei gemeinsamer Veranlagung, was die Steuerlast zusätzlich mindert. Paare mit ähnlichem Einkommen profitieren hingegen nicht vom Splitting. Je ungleicher die Einkommen verteilt sind, desto höher fällt die mögliche Ersparnis aus.

2025 sparte ein Paar, bei dem ein Partner in Vollzeit 50.000 Euro und der andere in Teilzeit 10.000 Euro verdiente, durch die gemeinsame Veranlagung 2.085 Euro. Die maximale Ersparnis – bis zu 5.800 Euro – tritt ein, wenn nur ein Partner ein Einkommen bezieht.

Das Ehegattensplitting begünstigt vor allem Paare mit einem Hauptverdiener. Wer ähnlich viel verdient, hat keinen steuerlichen Vorteil durch die gemeinsame Veranlagung. Für viele hängt die Entscheidung, gemeinsam zu veranlagen, davon ab, wie stark die Einkommen der Partner voneinander abweichen.

Quelle