22 December 2025, 11:00

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - bestehende Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden

Luftaufnahme einer Stadt mit einem Metallstabzaun im Vordergrund, Gebäuden und einem Fluss, mit Text am unteren Bildrand.

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - bestehende Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden

DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts – DPolG sieht keinen Handlungsbedarf, bestehende Instrumente zum Schutz der Demokratie in der Polizei seien ausreichend

Hannover, 19.11.2025 – Die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) in Niedersachsen hat sich gegen eine Änderung des Landesdisziplinarrechts ausgesprochen. Die Organisation betont, dass die bestehenden Regelungen bereits wirksam seien und verweist dabei auf aktuelle Fälle als Beleg. Der Landesvorsitzende Patrick Seegers vertritt die Position der Gewerkschaft in dieser Frage.

Als Beispiel für die Funktionsfähigkeit der aktuellen Praxis führte die DPolG die Entlassung eines Polizisten mit Verbindungen zur Reichsbürgerbewegung an. Nach Ansicht der Gewerkschaft seien die bestehenden Mechanismen zum Schutz der Demokratie innerhalb der Behörde ausreichend. Ein Anpassungsbedarf des disziplinarrechtlichen Rahmens bestehe derzeit nicht.

Seegers forderte eine sachliche und zurückhaltende Debatte. Die Gewerkschaft warnt vor überstürzten Entscheidungen, die Beamte, die sich zu den verfassungsmäßigen Werten bekennen, unberechtigt unter Generalverdacht stellen könnten. Zwar zeigt sich die DPolG dialogbereit, sieht jedoch derzeit keine Grundlage für weitere gesetzliche Änderungen. Diese Haltung wurde unter Seegers’ Führung erneut bestätigt, wie aus einem DPolG-Bericht vom Dezember 2025 hervorgeht. Bei einem Treffen in Hannover bekräftigte die Gewerkschaft ihr Vertrauen in das bestehende System.

Die Position der DPolG bedeutet, dass die geplante Reform des Niedersächsischen Disziplinarrechts vonseiten der Gewerkschaft keine Unterstützung erfahren wird. Die geltenden Regelungen bleiben damit unverändert in Kraft, wobei der Fall des entlassenen Beamten als zentrales Beispiel dient. Im Fokus der Gewerkschaft steht weiterhin die Bewahrung des Vertrauens in die demokratische Grundhaltung der Polizei.