Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Maximilian SchönlandDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Konsequenzen
Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung von Gesetzen zur Lohntransparenz verpasst und verstößt damit seit Montag gegen europäische Vorschriften. Das Land hätte die Maßnahmen bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen, hat dies jedoch noch nicht getan. Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen in Deutschland im Schnitt noch immer 15,6 Prozent weniger pro Stunde verdienen als Männer – so die Zahlen von Eurostat für das Jahr 2024.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz zielt darauf ab, die Gehaltsungleichheit zu bekämpfen, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, Gehaltsangaben von vornherein offenzulegen. Unternehmen müssen künftig in Stellenausschreibungen die Gehaltsspanne für den Einstiegslohn angeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach ihren vorherigen Einkünften fragen. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern.
Nach den neuen Regeln müssen Firmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berichten. Deutschland hat die vollständige Umsetzung jedoch bis Anfang 2027 verschoben – die ersten Berichtspflichten werden erst im Juni 2028 erwartet. Die Europäische Kommission könnte nun rechtliche Schritte gegen das Land einleiten, weil die ursprüngliche Frist nicht eingehalten wurde.
In Berlin verhandeln Beamte derzeit mit EU-Partnern über eine Anpassung des Zeitplans und des Umfangs der Reformen. Die anhaltende Lohnlücke hängt mit langjährigen Problemen zusammen, darunter ein begrenztes Angebot an Kinderbetreuung und berufliche Klischees, die Einstellungen und Beförderungen beeinflussen.
Die Verzögerung bedeutet, dass Deutschland vorerst nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht. Falls die Regeln wie geplant 2027 in Kraft treten, werden sie mehr Offenheit bei den Gehältern erzwingen und Unternehmen dazu drängen, Lohnungleichheiten zu beseitigen. Sollte es keine Fortschritte geben, könnte die Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren einleiten.






