25 May 2026, 00:26

CDU fordert strengere Einbürgerungsregeln und weniger doppelte Staatsangehörigkeiten

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CDU fordert strengere Einbürgerungsregeln und weniger doppelte Staatsangehörigkeiten

In Deutschland wird derzeit über strengere Regeln für die Einbürgerung und den Erwerb der Staatsbürgerschaft diskutiert. Alexander Throm von der CDU schlägt vor, die Mindestaufenthaltsdauer zu verlängern und die doppelte Staatsangehörigkeit einzuschränken. Gleichzeitig plädiert Hessens Innenminister Roman Poseck für schärfere Kontrollen bei der Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft und betont dabei die Bedeutung von Integration und der Bindung an Deutschland.

Throm will die reguläre Aufenthaltsfrist für eine Einbürgerung wieder auf acht Jahre anheben. Zudem fordert er, dass Antragstellende zunächst eine Niederlassungserlaubnis erwerben müssen, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen können. Für diese Erlaubnis sind derzeit 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge erforderlich.

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Darüber hinaus spricht sich Throm dafür aus, die grundsätzliche Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit abzuschaffen. Er schlägt vor, Personen mit Schutzstatus – etwa Geflüchtete – von der Einbürgerung auszuschließen.

Poseck teilt die Bedenken gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft und argumentiert, diese schwäche die Integration und verwässere das Bekenntnis zur deutschen Staatsangehörigkeit. Seiner Ansicht nach sei eine klare Loyalität zu Deutschland mit mehreren Pässen nicht vereinbar. Gleichzeitig unterstützt er einen Weg zur vollen Integration für langjährige Einwohnerinnen und Einwohner, die zum Erfolg des Landes beitragen.

Beide Politiker sind sich einig, dass Einbürgerungsanträge gründlich geprüft werden müssen. Poseck besteht darauf, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen gestattet werden sollte.

Die geplanten Änderungen würden den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erschweren – insbesondere für Menschen mit Schutzstatus oder solche, die eine doppelte Staatsangehörigkeit anstreben. Bei einer Umsetzung müssten Antragstellende längere Aufenthaltszeiten nachweisen und strengere Voraussetzungen erfüllen. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie Integration mit einem klaren Bekenntnis zur deutschen Staatsangehörigkeit in Einklang gebracht werden kann.

Quelle