Bundesregierung ignoriert eigene Warnungen zu rechtswidrigen Asylabweisungen an der Grenze
Elsa JunckBundesregierung ignoriert eigene Warnungen zu rechtswidrigen Asylabweisungen an der Grenze
Deutschlands Praxis der Asylabweisung an der Grenze stößt auf massive rechtliche Bedenken aus den eigenen Regierungsreihen. Interne Dokumente zeigen, dass Ministerialbeamte wiederholt vor der Haltung gewarnt haben – sie sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Trotz dieser Einwände wird die Maßnahme seit Mai 2025 umgesetzt; monatlich werden im Schnitt über hundert Schutzsuchende abgewiesen.
Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Innenminister Dobrindt eine Weisung, die Grenzbeamten erlaubt, Asylbewerber zurückzuweisen. Begründet wurde der Schritt mit der Entlastung von Wohnraum, Integrationskapazitäten und öffentlichen Dienstleistungen – doch Belege für eine Überlastung in diesen Bereichen fehlen.
Schon ein Rechtsgutachten vom März 2025 hatte Zweifel an der EU-Rechtskonformität der Praxis geäußert. Kein anderes EU-Land hatte jemals mit ähnlichen Argumenten Gren zabweisungen erfolgreich gerechtfertigt. Die Abteilung B 2 des Ministeriums bezeichnete das Vorgehen später als mit "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken" verbunden. Ein Beamter soll es gar als "potenziell giftig" und "rechtlich nicht haltbar" bezeichnet haben.
Auch das Ministerium räumte ein, dass Deutschland eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" nachweisen müsste, um die Praxis zu verteidigen. Bei einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof würde ein Verfahren voraussichtlich mindestens neun Monate dauern. Seit Inkrafttreten der Weisung werden durchschnittlich 113 Asylantragsteller pro Monat abgewiesen.
Weder Länder noch Kommunen haben sich öffentlich zu den rechtlichen oder praktischen Problemen der Maßnahme geäußert. Aus verfügbaren Unterlagen gehen zwischen Mai 2025 und März 2026 keine Stellungnahmen von Bundesländern oder Kommunen hervor.
Trotz interner Warnungen vor den rechtlichen Schwächen bleibt die Gren zabweisungspraxis bestehen. Seit ihrer Einführung wurden über 1.300 Schutzsuchende abgewiesen. Ohne einen erklärten Notstand oder klare Belege für eine systemische Überlastung könnte die Zukunft der Regelung nun von gerichtlichen Prüfungen abhängen.






