03 March 2026, 12:45

Bundesfinanzhof befreit betriebliche Abschiedsfeiern von der Steuerlast

Ein gerahmtes Plakat zum 70-jährigen Jubiläum des Kaiser-Huldigungsfestes in Berlin, Deutschland, das eine Gruppe von Menschen in der Mitte zeigt, umgeben von Text und Zahlen.

BFH schützt Arbeitnehmer vor Steuern bei Abschiedspartys - Bundesfinanzhof befreit betriebliche Abschiedsfeiern von der Steuerlast

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs bedeutet, dass Arbeitnehmer in Deutschland künftig keine Steuern mehr auf betriebliche Abschiedsfeiern zahlen müssen, die vom Arbeitgeber finanziert werden. Das Gericht entschied, dass solche Veranstaltungen nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelten, sofern die Kosten pro Gast unter 110 Euro bleiben. Diese Änderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich Millionen Babyboomer in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben verabschieden werden.

Das Urteil folgt einem Fall, in dem die fünfstelligen Abschiedskosten eines ehemaligen Sparkassenvorstands nicht als steuerpflichtiger Verdienst gewertet wurden. Das Gericht stellte klar, dass betriebliche Ruhestandsfeiern keine privaten Feiern sind und daher nicht als persönliches Einkommen gelten.

Die Regelung betrifft alle Arbeitnehmer – nicht nur Führungskräfte. Unternehmen haben nun weniger steuerliche Hürden bei der Organisation von Abschiedsfeiern, vorausgesetzt, die Ausgaben pro Gast bleiben unter der 110-Euro-Grenze.

Da bis 2039 mehr als 13 Millionen Babyboomer in den Ruhestand gehen werden, ist mit einer Welle betrieblicher Abschiedsveranstaltungen zu rechnen. Allerdings gibt es keine offiziellen Statistiken darüber, wie viele Unternehmen in den vergangenen Jahren bereits solche Feiern mit Kosten oberhalb des neuen Limits veranstaltet haben.

Die Steuerbefreiung erleichtert Unternehmen die finanzielle Planung für Abschiedsfeiern. Arbeitgeber können die Kosten nun übernehmen, ohne dass für die ausscheidenden Mitarbeiter Steuerpflichten entstehen. Das Urteil tritt sofort in Kraft und schafft damit Rechtssicherheit vor der bevorstehenden Ruhestandswelle.

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