Bundesbehörde verklagt dm wegen illegalem Online-Medikamentenhandel über Tschechien
Margret auch SchlauchinBundesbehörde verklagt dm wegen illegalem Online-Medikamentenhandel über Tschechien
Die deutsche Wettbewerbsbehörde hat rechtliche Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm wegen ihres Online-Versandhandels mit rezeptfreien Medikamenten eingeleitet. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, das Unternehmen umgehe deutsche Apothekengesetze, indem es Rezeptabwicklungen über eine in Tschechien ansässige Online-Apotheke abwickelt. Die Behörden argumentieren, diese Praxis untergrabe den Verbraucherschutz und nutze rechtliche Schlupflöcher aus.
Laut der Behörde verstößt das Geschäftsmodell von dm in mehrfacher Hinsicht gegen deutsche Arzneimittelvorschriften. Durch die Nutzung einer tschechischen Einheit zur Abwicklung von Bestellungen deutscher Kunden umgehe das Unternehmen demnach Regeln zur Unabhängigkeit und Eigentumsstruktur von Apotheken. Zudem kritisieren die Behörden die Vermischung von Standard-Drogerieartikeln mit apothekenpflichtigen, rezeptfreien Produkten – dies schwäche die Schutzmechanismen für Verbraucher.
Neben dem Streit um den Versandhandel gibt es weitere rechtliche Auseinandersetzungen um die in den Filialen angebotenen Sehtests von dm. Hierzu laufen derzeit Verfahren vor den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe. Die Urteile in diesen Fällen könnten richtungsweisend für andere Einzelhändler sein, die in den Pharmamarkt eindringen wollen.
Der Rechtsstreit hat weitreichende Folgen für das deutsche Arzneimittelsystem. Die Behörden warnen, dass bei einer Zulassung solcher Geschäftsmodelle wesentliche Schutzstandards im Online-Arzneimittelhandel ausgehebelt werden könnten. dm hat seine Online-Apotheken-Dienstleistungen in den letzten Jahren kaum über Deutschland, Österreich und einige osteuropäische Märkte hinaus ausgebaut – vermutlich aufgrund der strengen EU-Vorgaben zu Lizenzen und grenzüberschreitenden Rezepten.
Die Behörden haben klargestellt, dass selbst eine "Apotheken-Ecke" in stationären Geschäften nach geltendem Recht illegal wäre. Sie bestehen darauf, dass für Online-Verkäufe dieselben Standards gelten müssen, um mögliche Schlupflöcher zu schließen.
Die Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob der Versandhandel von dm in seiner aktuellen Form fortgeführt werden darf. Ein Urteil gegen das Unternehmen könnte dm zu Anpassungen seines Geschäftsmodells zwingen und andere Händler davon abhalten, ähnliche Ansätze zu verfolgen. Der Fall verdeutlicht zudem die anhaltenden Spannungen zwischen traditionellen Apothekenregulierungen und dem wachsenden Markt für Online-Medikamentenverkäufe.






