08 April 2026, 08:32

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole mehr in Gerichtsgebäuden

Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung mit einer Adlerillustration und Text.

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Keine religiösen Symbole mehr in Gerichtsgebäuden

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Religiöse und politische Symbole in Gerichten sollen verboten werden

Die brandenburgische Landesregierung will ein Neutralitätsgesetz einführen, das religiöse und politische Symbole in Gerichtsgebäuden untersagt. Ziel der geplanten Regelung ist es, jeden Anschein von Befangenheit bei Richtern und Staatsanwälten zu vermeiden. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Vorschriften erlassen.

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Das geplante Gesetz würde Richtern und Staatsanwälten verbieten, während der Verhandlung sichtbare Kopftücher, Kippen, Kreuze oder andere religiös oder politisch geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes treibt die Gesetzesinitiative voran, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurückgeht.

Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richtervereins, unterstützt den Vorstoß. Seiner Meinung nach sollten die Beschränkungen auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos ausgeweitet werden. Kirschnick zufolge hatte sich in Brandenburg bereits eine Referendarin um Erlaubnis bemüht, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen.

Das Justizministerium in Potsdam hat noch keinen Zeitpunkt für den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens genannt. Behördenvertreter betonen, das Gesetz diene dazu, das öffentliche Vertrauen in die Unparteilichkeit richterlicher Entscheidungen zu stärken.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die religiöse Symbole in Gerichten bereits verboten haben. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht die Vermeidung jeglicher Zweifel an der Neutralität von Gerichtsverfahren. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung steht bisher noch nicht fest.

Quelle