Brandenburg macht Rückzieher bei Cannabis-Legalisierung nach nur einem Jahr
Elsa JunckBrandenburg macht Rückzieher bei Cannabis-Legalisierung nach nur einem Jahr
Brandenburg kehrt Cannabis-Teillegalisierung den Rücken – nur ein Jahr nach Einführung
Im April 2024 führte Deutschland eine teilweise Legalisierung von Cannabis ein, die den nichtkommerziellen Anbau in Vereinen sowie die Abgabe an Mitglieder erlaubte. Doch bereits Anfang 2025 stimmte die regierende CDU in Brandenburg für eine Rücknahme der Regelung – mit Verweis auf deren mangelnde Wirksamkeit. Kritiker argumentieren, der legale Markt habe den Schwarzhandel nicht eindämmen können, während gleichzeitig cannabisbedingte Verkehrsvorfälle zugenommen hätten.
Das Gesetz trat am 1. April 2024 in Kraft und erlaubte Anbauvereinen mit bis zu 500 Mitgliedern, Cannabis ausschließlich an ihre registrierten Nutzer abzugeben. Bis zum folgenden Jahr hatte Brandenburg 21 solche Vereine genehmigt, sechs weitere Anträge lagen vor. Kontrollen ergaben keine Verstöße oder Bußgelder – ein Zeichen für die Einhaltung der Vorschriften.
Doch die Reform stieß früh auf Probleme. Seit August 2024 gilt ein strenger THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, dessen Überschreitung mit 500 Euro Strafe und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird. Die Verkehrsdaten spiegeln die Folgen wider: Die Zahl der Verdachtsfälle auf Cannabis-Einfluss am Steuer stieg in Brandenburg um 31,5 Prozent – von 1.313 im Jahr 2024 auf 1.727 im Jahr 2025. Auch die Unfallzahlen mit Cannabis-Beteiligung kletterten leicht, von 115 auf 119.
Im Februar 2025 beschloss die CDU-Landesversammlung Brandenburgs schließlich die Abschaffung der Teillegalisierung. Innenminister Jan Redmann begründete dies damit, dass das legale Angebot den Schwarzmarkt nicht schwächen konnte. Die Nachfrage werde nicht gedeckt, da privater Anbau und Vereine mit illegalen Händlern nicht konkurrieren könnten.
Die Kehrtwende markiert einen Kurswechsel in der brandenburgischen Cannabis-Politik. Angesichts anhaltender Verkehrsdelikte und Schwarzmarktaktivitäten steht das Land nun vor der Frage, wie künftig kontrolliert und reguliert werden soll. Die bestehenden THC-Grenzwerte im Straßenverkehr und die Vereinskontrollen bleiben vorerst in Kraft.






