Biogasanlagen in Not: Gerichtsklage zu EEG-Fördergeldern gefährdet Existenz vieler Betreiber
Maximilian SchönlandBiogasanlagen in Not: Gerichtsklage zu EEG-Fördergeldern gefährdet Existenz vieler Betreiber
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat viele Betreiber von Biogasanlagen in Deutschland in finanzielle Unsicherheit gestürzt. Das Landgericht Oldenburg gab in einem Streit über die Berechnung von Fördergeldern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 dem Netzbetreiber EWE Netz recht. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Auslegung des sogenannten "maßgeblichen Werts" – jenem Faktor, der die Höhe der Gesamtförderung bestimmt – für Anlagen, die Anschlussförderungen erhalten.
Der Konflikt entstand durch eine unklare Formulierung in § 39g Absatz 6 des EEG 2023. Streitpunkt war, ob der "maßgebliche Wert" lediglich die Marktprämie und die Flexibilitätsprämie umfasst oder zusätzlich auch den Marktwert selbst einbezieht. Das Gericht bestätigte die Berechnungsmethode von EWE Netz, doch Rechtsexperten betonen, dass nun dringend eine gesetzliche Klarstellung nötig ist, um weitere Streitfälle zu vermeiden.
Besonders betroffen sind Biogasanlagen, die zwischen 2022 und 2025 in Ausschreibungen erfolgreich waren. Hohe Marktpreise in den Jahren 2021 bis 2023 führten zu niedrigeren als erwarteten Fördersätzen, sodass viele Betreiber nun mit zu geringen Einnahmen dastehen. Allein im Versorgungsgebiet von EWE Netz drohen rund 50 Anlagen drastische Kürzungen bei der Marktprämie. Ohne Gegenmaßnahmen könnte manche vor dem wirtschaftlichen Aus stehen.
Bundesweit ist das volle Ausmaß noch unklar. Zwar gibt es keine genaue Zahl der betroffenen Betreiber, doch in Schleswig-Holstein könnten bis 2031 etwa 700 Anlagen schließen, sobald ihre aktuelle Förderung ausläuft. Deutschland zählte 2023 insgesamt 8.450 Biogasanlagen, doch wie viele Betreiber konkret von Insolvenz bedroht sind, bleibt offen. Eine Berufung gegen das Urteil ist zwar möglich, doch ein solches Verfahren wäre langwierig und könnte das Ergebnis möglicherweise nicht mehr ändern.
Das gängige Fördermodell – bestehend aus Marktwert plus Prämie – ist die Standardmethode für EEG-Zahlungen. Doch durch die gerichtliche Auslegung könnten Betreiber nun Verluste tragen müssen, mit denen sie nicht gerechnet hatten.
Das Urteil hinterlässt viele Biogasanlagenbetreiber mit gekürzten Fördergeldern und potenziellen finanziellen Engpässen. Ohne klarere gesetzliche Regelungen oder zusätzliche Unterstützung droht einigen bis 2031 die Insolvenz. Der Fall zeigt zudem die anhaltenden Herausforderungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der deutschen Förderpolitik für erneuerbare Energien.