Betrunkener 62-Jähriger dreht vier Runden im Kreisverkehr – Polizei stoppt Irrfahrt
Margret auch SchlauchinBetrunkener 62-Jähriger dreht vier Runden im Kreisverkehr – Polizei stoppt Irrfahrt
62-Jähriger aus Backnang nach riskanter Fahrt in Northeim von Polizei gestoppt
Ein 62-jähriger Autofahrer aus Backnang wurde am Sonntagabend in Northeim von der Polizei angehalten, nachdem Zeugen ein auffälliges Fahrverhalten gemeldet hatten. Der Vorfall begann gegen 21:40 Uhr am 28. September 2025, als Augenzeugen beobachteten, wie das Fahrzeug auf der Sollingtor-Straße in Richtung Westumgehung schlingernd unterwegs war. Später stellte sich heraus, dass der Mann vor Fahrtantritt Alkohol und Schmerzmittel zu sich genommen hatte.
Die Situation eskalierte, als die Beamten versuchten, den Wagen anzuhalten. Statt zu stoppen, ignorierte der Fahrer die Polizeisignale und fuhr weiter auf die Autobahn A7. Anschließend bog er in den Kreisverkehr bei Gallneukirchen ein und drehte dort vier vollständige Runden, bevor er schließlich die Ausfahrt nahm.
Auf der Polizeidienststelle in Northeim bestritt der Mann zunächst, Alkohol getrunken oder berauschende Substanzen eingenommen zu haben. Später gab er jedoch zu, eine Flasche Wein und zehn Schmerztabletten konsumiert zu haben. Aufgrund seines Zustands konnte kein Alkoholtest durchgeführt werden, weshalb die Beamten eine Blutprobe anordneten, um den genauen Blutalkoholspiegel zu ermitteln. Sein Führerschein wurde sofort eingezogen, die Autoschlüssel beschlagnahmt. Trotz des riskanten Fahrverhaltens – darunter Schlangenlinien und ungleichmäßige Geschwindigkeiten – kam es zu keinem Unfall. Mittlerweile wurden Ermittlungsverfahren gegen den Mann eingeleitet.
Dem 62-Jährigen drohen nun rechtliche Konsequenzen, nachdem er sich der Polizeianweisungen widersetzt und unter Drogeneinfluss am Verkehr teilgenommen hat. Seine Festnahme folgte einer gefährlichen Verfolgungsjagd, die glücklicherweise ohne Verletzte oder Kollisionen endete. Die Behörden warten derzeit auf die Ergebnisse der Blutuntersuchung, um das genaue Ausmaß seiner Alkoholisierung festzustellen.