Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor als "rassistisches Arschloch"
Janos PieperAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von CDU-Politiker Amthor als "rassistisches Arschloch"
Ein Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er 2020 wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall, der nach Deutschlands strengen Beleidigunggesetzen verfolgt wurde, erhielt erst ein Jahr später öffentliche Aufmerksamkeit, als derselbe Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete. Das Urteil wirft nun Fragen auf, wie ähnliche Anklagen sich auf normale Bürger auswirken.
Erste juristische Probleme hatte der Autor 2020, nachdem er Amthor in einem Tweet beleidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ein, der besonders harte Strafen für die Beleidigung von Politikern vorsieht. Die Anklage argumentierte, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, woraufhin ein Strafbefehl über 90 Tagessätze erlassen wurde.
Der Fall blieb weitgehend unbeachtet – bis 2021, als der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete. Diesmal folgte jedoch keine Anklage. Der Autor wehrte sich gegen das ursprüngliche Urteil und setzte sich vor Gericht durch. Dennoch warnte er, dass die meisten Menschen nicht über die Mittel verfügten, um solche Entscheidungen anzufechten.
Nach deutschem Recht werden über die Hälfte aller Strafverfahren durch Strafbefehle erledigt – und zwar ohne Gerichtsverhandlung. Wird ein solcher Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wird das Urteil rechtskräftig. Der Autor fordert nun eine Reform oder Abschaffung von Paragraf 188, da dieser unverhältnismäßig in die Meinungsfreiheit eingreife.
Das Urteil zugunsten des Autors zeigt, wie uneinheitlich Deutschland Beleidigungsklagen ahndet. Da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, können Verfahren nach Paragraf 188 noch lange nach der ursprünglichen Äußerung wiederaufgenommen werden. Die Erfahrungen des Autors deuten auf grundsätzliche Bedenken hin, was die rechtliche Fairness angeht – insbesondere für diejenigen, die sich gegen Strafbefehle nicht zur Wehr setzen können.






