21 December 2025, 16:33

Aufgrund des Monatswechsels: Besitzer verliert fast 500 Euro

Eine Apotheke mit einem vor ihr geparkten Fahrzeug und einem Gebäude in der linken Ecke.

Aufgrund des Monatswechsels: Besitzer verliert fast 500 Euro

Wechsel des Monats kostet Apotheker fast 500 Euro

Ein dringender Reformbedarf bei der Versorgung mit E-Rezepten wird deutlich – ein Apotheker muss durch den Monatswechsel fast 500 Euro mehr zahlen.

  1. November 2025, 02:39 Uhr

Stichworte: Wirtschaft, Finanzen

Eine Apotheke in Deutschland hat durch eine einzige E-Rezept-Abrechnung einen Verlust von 500 Euro erlitten. Der Vorfall ereignete sich, als ein Patient ein Rezept kurz vor einer Preisanpassung einlöste. Der Fall zeigt die finanziellen Risiken auf, denen Apotheken durch elektronische Rezepte unter den aktuellen Erstattungsregeln ausgesetzt sind.

Lutz Leupold, Inhaber der Fallstein-Apotheke in Osterwieck, gab Anfang November 2025 einem Patienten Teriflunomid aus – ein teures Immunsuppressivum. Der Patient hatte das E-Rezept zwar bereits am 30. Oktober eingereicht, die Medikamente aber erst zwei Tage später abgeholt. In dieser Zeit sank der Erstattungspreis des Arzneimittels von 1.149,99 Euro auf 688,15 Euro, sodass die Apotheke die Differenz von 500 Euro tragen musste.

Preisanpassungen bei erstattungsfähigen Medikamenten erfolgen in Deutschland zweimal im Monat, jeweils zum 1. und 15. Der Erstattungssatz richtet sich nach dem Ausgabedatum, nicht nach dem Rezeptdatum. Anders als bei Papierrezepten können E-Rezepte nicht im Voraus bearbeitet werden, wodurch Apotheker das Risiko plötzlicher Preisschwankungen tragen müssen. Rechtliche Vorgaben verbieten es Apothekern, gültige Rezepte abzulehnen oder aufzuspalten, um Verluste zu vermeiden. Das Problem betrifft auch Entlassrezepte, wenn Patienten die Abholung verzögern und diese damit technisch ungültig werden.

Zuständig für die Regelungen sind Gremien wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), während Behörden wie das BfArM sowie DIMDI und IQWiG unterstützende Bewertungen liefern. In den letzten Jahren wurden die Preiskontrollen verschärft, etwa durch erweiterte Referenzpreise und frühe Nutzenbewertungen im Rahmen des AMNOG.

Im konkreten Fall musste Leupolds Apotheke nicht nur die Medikamentenkosten, sondern auch Beratungs-, Bereitstellungs- und Lieferaufwand selbst tragen. Der Vorfall unterstreicht die wachsende finanzielle Belastung für Apotheken durch die zunehmende Verbreitung von E-Rezepten.

Die 500 Euro Einbuße stehen exemplarisch für eine größere Herausforderung im deutschen Apothekenwesen: Da Preisanpassungen mitten im Monat erfolgen und keine Flexibilität bei der vorzeitigen Bearbeitung von Rezepten besteht, könnten ähnliche finanzielle Rückschläge künftig häufiger auftreten. Apotheker müssen diese Risiken nun besonders bei der Abgabe hochpreisiger Medikamente kurz vor Erstattungsstichtagen einkalkulieren.