08 May 2026, 04:22

Asylanträge in Deutschland brechen stark ein – doch warum wirklich?

Liniengraphik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem erklärendem Text.

Asylanträge in Deutschland brechen stark ein – doch warum wirklich?

Deutschland verzeichnet starken Rückgang bei Asylanträgen

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Seit dem vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland deutlich gesunken. Der Rückgang fällt zusammen mit einer verschärften Praxis der Zurückweisungen an den Binnengrenzen – eine Maßnahme, die ursprünglich vor einem Jahrzehnt von der rechtspopulistischen AfD vorgeschlagen wurde. Nun stellt der Migrationsforscher Gerald Knaus sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Wirksamkeit dieses Vorgehens infrage.

Die Strategie der Zurückweisungen wurde im Mai 2025 eingeführt, um irreguläre Migration in die EU einzudämmen. Die Behörden haben erhebliche Mittel in die Umsetzung investiert, doch der Effekt bleibt gering. Knaus, Experte für Migrationsfragen, argumentiert, dass die Praxis gegen EU-Recht verstößt und keine nachhaltige Lösung bietet.

Die eigentlichen Gründe für den Rückgang der Zahlen sieht er woanders. Der Zusammenbruch des Regimes von Baschar al-Assad in Syrien im Dezember 2024 markierte einen entscheidenden Wendepunkt. Vor 2024 hatten Deutschland und Österreich 80 Prozent aller syrischen Flüchtlinge aufgenommen, die in der EU Schutz erhielten. Doch mit den veränderten Bedingungen in Syrien suchen nun weniger Menschen Asyl in Europa.

Besonders stark spürbar ist der Rückgang der Anträge in Deutschland und Österreich. Zwar ist der Einbruch deutlich, doch Knaus betont, dass die Zurückweisungspolitik kaum etwas zur Bewältigung der größeren migrationspolitischen Herausforderungen beiträgt.

Trotz der Bemühungen der Regierung hat die Maßnahme nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Der Rückgang der Asylsuchenden scheint eher mit den politischen Entwicklungen in Syrien zusammenzuhängen als mit Grenzkontrollen. Die Zukunft der Praxis – und ihre Vereinbarkeit mit EU-Vorgaben – bleibt vorerst ungewiss.

Quelle