Apotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Janos PieperApotheke in Hessen kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung von knapp 4.000 Euro durch die Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei sieben Rezepten, die der Krankenkasse zufolge nicht korrekt in den elektronischen Abrechnungsdaten übermittelt wurden.
Der Apothekeninhaber betont, dass alle Vorgaben korrekt eingehalten wurden, und hat mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbands formell Widerspruch eingelegt.
Die IKK classic war auf das Problem bei der Prüfung der elektronischen Abrechnungsunterlagen gestoßen. Nach Angaben der Kasse fehlten bei sieben bearbeiteten Rezepten die vorgeschriebenen Chargennummern, was zur Rückforderung führte.
Der Apotheker bestreitet jegliches Fehlverhalten. Er argumentiert, dass bei der Abgabe der betreffenden Medikamente alle notwendigen Schritte durchgeführt wurden. Um die Angelegenheit zu klären, arbeitet die Apotheke nun mit ihrem Softwareanbieter zusammen, um zu ermitteln, warum die Chargennummern nicht im übermittelten Datensatz erschienen.
Der Hessische Apothekerverband unterstützt den Widerspruch und begleitet das formelle Beschwerdeverfahren. Die Krankenkasse hingegen setzt die Rückforderungen bei fehlenden Chargendaten weiterhin durch, ohne in diesem Fall nähere Angaben zu konkreten regulatorischen Vorgaben zu machen.
Einziger Fund bei Recherchen war ein Hinweis aus dem Jahr 2019 zu begleitenden Warendaten für securPharm, doch klare Richtlinien zur Übermittlung von Chargennummern bei hochpreisigen Arzneimitteln wie Taltz lagen nicht vor.
Während der Softwareanbieter die fehlenden Daten prüft, bleibt der Widerspruch der Apotheke in Bearbeitung. Sollte die Rückforderung Bestand haben, müsste die Apotheke den strittigen Betrag erstatten. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Fälle durch die IKK classic in Zukunft haben.






