610.000 Euro als Geschenk? Gericht klärt, was steuerfrei bleibt – und was nicht
Margret auch Schlauchin610.000 Euro als Geschenk? Gericht klärt, was steuerfrei bleibt – und was nicht
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hat die Grenzen steuerfreier Schenkungen in Deutschland präzisiert. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Mann, der von seinem Vater über zehn Jahre hinweg Bargeldgeschenke in Höhe von 610.000 Euro erhalten hatte – und damit eine Debatte darüber auslöste, was als "übliches Gelegenheitsgeschenk" gilt.
Der Kläger hatte argumentiert, das Geld müsse als steuerfreie Zuwendung gelten, etwa wie Geschenke zu Geburtstagen oder Feiertagen. Das Gericht wies diesen Anspruch jedoch zurück und verwies insbesondere auf ein Ostergeschenk von 20.000 Euro im Jahr 2015, das kaum als typische Aufmerksamkeit für diesen Anlass durchgehen könne.
Nach deutschem Recht müssen sämtliche Geldgeschenke sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten den Steuerbehörden gemeldet werden. Die Anzeige erfordert Angaben zu Namen, Steuer-Identifikationsnummern, Adressen, Berufen, Datum und Wert der Schenkung sowie zum Verhältnis der Beteiligten zueinander. Die Steuersätze auf Schenkungen reichen – je nach Höhe des Betrags und Steuerklasse des Empfängers, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Schenker richtet – von 7 bis 50 Prozent.
Persönliche Freibeträge gibt es zwar, doch sie fallen sehr unterschiedlich aus: Ehepartner und Kinder können beispielsweise innerhalb von zehn Jahren bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen oft nur 20.000 Euro geltend machen können. Ausnahmen gelten streng genommen nur für übliche Anlassgeschenke, etwa zur Hochzeit oder nach bestandener Prüfung.
Das Urteil unterstreicht die strengen Meldepflichten für größere Schenkungen in Deutschland. Sowohl Schenker als auch Beschenkte müssen nun besonders auf die Einhaltung der Steuerregeln achten, da Verstöße mit Sanktionen geahndet werden können. Zudem zeigt die Entscheidung, wie begrenzt die Ausnahmen für Gelegenheitsgeschenke in der Praxis sind.






